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Texte (Zusammenfassung) der Tagung für das bundesweite Treffen der Bürgerinitiativen gegen Elektrosmog am 7. November 1998 in Hanau
Tagung des Bundesverbandes gegen Elektrosmog
Hanau (D. Richey): Am Samstag, den 7. November 1998, fand in Hanau die jährliche Tagung des Bundesverbandes gegen Elektrosmog statt. Hierbei war auch die Nürtinger Bürgerinitiative gegen Hochspannungsleitungen über Wohngebieten vertreten.
Nach einer kurzen Begrüßung der bundesweit angereisten Vertreter
der verschiedenen Bürgerinitiativen und Vereinigungen durch den ersten
Vorsitzenden des Bundesverbandes, Manfred Fritsch, leitete er sogleich die
Tagung ein. Hierbei stellte er das Ziel der Information
in den Vordergrund, das durch die verschiedenen Referenten und eine anschließende
Diskussionsrunde erreicht werden sollte. Als erstes führte Fritsch die
Tatsache an, das Elektrosmog alleine nicht krank mache. So sei es vielmehr
die Summe der auf den Menschen einwirkenden Umweltfaktoren, die das Immunsystem
schwächten. Dies sei auch der Grund, weshalb die Ursache von verschiedenen
Krankheiten oftmals unbekannt bleiben würde.
Doch nicht nur die Umweltverschmutzung beeinflusse den Bürger, sondern
auch die Wirtschaft. So erfahre der Bürger zum Beispiel nur das über
die Wirkungen von elektrischen Feldern, was er auch tatsächlich erfahren
solle. Kritische Informationen und Ergebnisse der Forschung würden hierbei
oft im dunklen liegenbleiben, was unter anderem den enormen Verkaufserfolg
von Funktelefonen ausmachen würde, so Fritsch. Hierbei liege das Problem
besonders im Bereich des Geldes. Es sei schwer, seriöse Ergebnisse durch
Untersuchungen im Hinblick auf die Auswirkungen von elektrischen Feldern auf
die Gesundheit zu erhalten, wenn diese Untersuchungen durch die Wirtschaft
aufgegeben wurden und somit von deren Geldern abhängig sei. Hier setzte
Fritsch die Hoffnungen auf die neue Rot-Grüne Bundesregierung. So sei
es wichtig, Untersuchungen aufzugeben, die frei von der Abhängigkeit
durch die Wirtschaft und deren Gelder sei. Nur so könne man seriöse
und brauchbare Ergebnisse erhalten, die auch den Bürger erreichen. Ein
Beispiel nannte Fritsch in Bezug auf die Betreiber von Mobilfunknetzen und
die Hersteller von Handys. So sei den Herstellern bereits bekannt, daß
der Gebrauch von Funktelefonen schädliche Wirkungen auf den Menschen
haben könne. Dies würde durch verschiedene Patentanmeldungen deutlich.
Diese Patente gelten für neue Antennen, die den Menschen nun „Schützen“
sollen, was bedeutet, daß die verschwiegenen Gefahren tatsächlich
vorhanden und bekannt seien. Eine Umkonstruktion dieser Telefone sei notwendig,
um eine bessere Abschirmung zu erhalten und dies wüßten auch die
Hersteller, weshalb sie rechtzeitig die Patente angemeldet hätten, so
Fritsch.
Nach dieser Einführung kamen die verschiedenen Referenten zu Wort. Hierbei
wurde vor allem die mangelnde Anteilnahme und die Ohnmacht der Bürger
beklagt. So müsse laut Friedrich Spiegel, BI Müll und Umwelt Worms
e.V., verstärkt die Presse in diesem Bereich tätig werden. Auch
fehle es an einer Aufsichtsbehörde, welche die Aufstellung von Sendemasten
kontrolliere. Es wurde deutlich, daß es notwendig sei, die Kräfte
der einzelnen Bürgerinitiativen zu bündeln und dann verstärkt
in die Politik einzubringen. Der Einzelne könne dabei kaum etwas erreichen,
so Franz Habers von der Bayrischen
Bürgerwelle.
Er forderte vor allem eine konsequente Umsetzung der Forschungsergebnisse
in die Gesetzgebung und eine Aufklärung der Bevölkerung. Als ein
äußert positives Ereignis nannte er ein Symposium an der Universität
in Wien, das Ende Oktober stattfand. Dort wurde von hochrangigen Wissenschaftlern
festgelegt, daß im Hinblick auf elektromagnetische Felder nun nicht
mehr von einfachen thermischen Effekten die Rede sei, sondern von biologischen
Effekten im Niedrigdosisbereich. Dies stelle einen wichtigen Schritt in die
richtige Richtung dar, so Habers. Als eine weitaus negativere Stellungnahme
hingegen galt ein Schreiben der Bundesärztekammer. So bestehe ihrerseits
kein Interesse, gegen Elektrosmog vorzugehen, da keine fundierten wissenschaftlichen
Erkenntnisse vorlägen. Wichtiger sei es, psychosomatische Probleme in
der Vordergrund zu stellen. Dies würde für den einzelnen Betroffenen
bedeuten, daß die Ursache für seine Krankheit durch elektromagnetische
Felder im psychologischen Bereich liegt. Diese Auffassung stieß bei
den Beteiligten ebenso auf wenig Verständnis, wie die nur spärlich
vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten, die gegen Ende der Tagung behandelt
wurden. So sei ein Nachweis der Schädigung notwendig, um auf Gesetzesebene
eine Veränderung bewirken zu können, so Rechtsanwalt Matthias Krist.
Als konkrete Möglichkeit, gegen Sendeanlagen vorzugehen nannte er den
Verstoß gegen das Gebot von Treue und Glauben. Dieser Verstoß
liege dann vor, so Krist, wenn die Kündigungsfristen im Mietvertrag zwischen
dem Grundstückseigentümer, auf dessen Grund und Boden die Anlage
betrieben werde, und dem Betreiber selbst außer Verhältnis stünden.
So nannte er als Beispiel eine Kündigungsfrist von 20 Jahren für
den Grundstückseigentümer und 1 Jahr für den Betreiber. Es
würde sogar ein Verstoß gegen das AGB-Gesetz vorliegen, wenn diese
Verträge flächendeckend geschlossen würden. In diesen Fällen
kann gegen solche Verträge rechtlich vorgegangen werden. Ansonsten gebe
es kaum Möglichkeiten, so Krist. Bis ein wirksamer Einfluß auf
die Politik und auf die Gesetze genommen werden kann, müsse eine Politik
der vernünftigen Vermeidung betrieben werden und eine bundesweite Zusammenlegung
der Kräfte erfolgen.