Nürtinger Bürgerinitiative gegen Hochspannungsleitungen über Wohngebieten


Mitteilung vom 01.07.2007

Mitteilung vom 1. Juli 2007 vom BUND Sachsen Anhalt bei uns eingetroffen:

(April 2007) vom BUND Sachsen Anhalt

Zu Ostern hat das Bundesamt für Strahlenschutz (bfs) heimlich still und leise im Internet in Sachen NF (Niederfrequenz) und Interpretation Grenzwerte der 26. BimSchV seine Meinung geändert. Man wird bei den obersten Strahlenhütern vorsichtig.

Bisherige Aussage:
"Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand ist bei Einhaltung dieser Grenzwerte der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung auch bei Dauereinwirkung gewährleistet"
ist von der Homepage des BfS verschwunden, diese Seite ist seit Karfreitag (!) weg.

Stattdessen steht jetzt auf der Seite http://www.bfs.de/elektro/nff/vorkommen.html
"Die Betreiber von Gleichspannungs- und Niederfrequenzanlagen sind dazu aufgefordert, die Emission statischer sowie niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder im Rahmen des technisch Möglichen zu reduzieren."

Das sind völlig neue Töne des BfS!

Hintergrund:
Es gibt inzwischen eine profunde Arbeit des renommierten Salzburger Wissenschaftlers Dr. Oberfeld vom 27.2.06 http://www.380kv-ade.at/downloads/umweltmedizinsbgpruefkatalog.pdf ,
in der dieser folgendes im Detail nachweist:

Die deutschen Grenzwerte (hier ist erst mal nur von 50 Hz die Rede, das gilt aber allgemein) gelten nur für Kurzeitexposition, sind also für Dauereinwirkung gar nicht anwendbar!

Überzeugen Sie sich selbst, es steht da (die 26. BimSchV basiert voll auf ICNIRP):

"Die ICNIRP-Richtlinie (ICNIRP 1998) basiert auf kurzfristigen, unmittelbaren gesundheitlichen Auswirkungen wie z. B. der Reizung peripherer Nerven und Muskeln, Schocks und Verbrennungen, die durch Berührung leitfähiger Objekte verursacht werden und erhöhte Gewebetemperaturen, die aus der Absorption von Energie während der Exposition durch EMF resultieren."

"Richtwertmodelle wie das der ICNIRP, die nur auf Reizwirkungen beruhen und zwischenzeitlich nachgewiesene Langzeiteffekte nicht umfassen, können den erwarteten und erforderlichen Schutz der individuellen und öffentlichen Gesundheit nicht sicherstellen.
Daher sind Beurteilungen nach dem ICNIRP Richtwert von 100µT(100.000nT) oder dem Schweizer Grenzwert von 1µT(1.000nT) nach der heute vorliegenden wissenschaftlichen Evidenz für Langzeitwirkungen ohne jegliche Relevanz. Eine medizinische Beurteilung die diese Evidenz ignoriert beurteilt nicht nach dem Stand des medizinischen Wissens."

Die zumindest erst mal auf der NF-Seite nun zurückgenommene Behauptung des BfS, es bestehe (wörtlich) "Schutz auch bei Dauereinwirkung" ist also falsch, um es vorsichtig auszudrücken. Man könnte natürlich auch von bewusster Täuschung der Öffentlichkeit reden.

Die Folgen dieser Entwicklung sind klar: Die 26. gerät ins Wanken, denn die Basis ist unwissenschaftlich.

Das wird in der Perspektive

1. zu einer vollkommen neuen Rechtsposition der Bürger bei Zwangsbestrahlung führen.
Natürlich, Justizia ist nicht die Schnellste, ehe die Richter das verstehen, - und BGH und
BVG sich bequemen, das wird viel Trubel geben

2. letztlich marktwirtschaftlich Druck erzeugen in Richtung der Entwicklung
immissionsgeminderter Technologien der Kommunikation, wie wir es schon ewig konkret
vorschlagen haben. Das bringt Arbeitsplätze und mehr Kunden für die Betreiber, das
Gesundheitswesen wird entlastet.

Viele Grüße und "sie bewegt sich doch".

Stefan Spaarmann (BUND Sachsen Anhalt)

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