Nürtinger Bürgerinitiative gegen Hochspannungsleitungen über Wohngebieten


Presse - Übergabe der Umweltverträglichkeitsstudie (27.02.99)
 

Artikel aus der Nürtinger Zeitung vom Samstag, den 27. Februar 1999
von Daniel Richey

NBI legte im Rathaus Umweltverträglichkeitsstudie vor

Bürgerinitiative gegen Hochspannungsleitungen über Wohngebieten weiterhin aktiv -
BM Wolf zuständig, OB Bachoder befangen.

Nürtingen (dr) - Am Donnerstag, den 25. Februar 1999 fand im Nürtinger Rathaus die Übergabe einer Umweltverträglichkeitsstudie durch die Nürtinger Bürgerinitiative gegen Hochspannungsleitungen über Wohngebieten (NBI) an die Stadtverwaltung statt. Von dieser Studie erhofft sich die NBI als Auftraggeberin eine neue Grundlage für einen Konsens mit allen an einer Verlegung beteiligten Stellen. Ludwig Gekle, einer der Sprecher der NBI: "Die Alternativtrasse ist ohne relevante Auswirkungen auf die Umwelt."

In der nach den gültigen Richtlinien und Gesetzen fertiggestellten Vorstudie wurde die bestehende Hochspannungsleitung im Vergleich zu einer möglichen Verlegung und den daraus resultierenden Folgen analysiert. Hierbei wurden verschiedene Gesichtspunkte, sogenannte „Schutzgüter”, berücksichtigt.

Die untersuchte Alternativtrasse rückt in Bezug auf die bestehende Trasse nach Süden ab, um die bewohnten Bereiche zu umgehen. Sie verläuft über Wald- und Wiesengebiete, wobei sie keine Schneisen schneidet. Die untersuchte Trasse stimmt nicht exakt mit dem Flächennutzungsplan überein. Eine kleine Verschiebung sei jedoch laut Studie notwendig, damit keine einzige Wohnung näher an der neuen als an der alten Leitung liege.

Im Vordergrund der Untersuchung standen insbesondere die Menschen, die derzeit betroffen sind. So gebe es knapp 5.000 Bewohner, die weniger als 150 m von der Leitung entfernt wohnten, die Kindergärten und Schulen mit eingeschlossen. Hierbei wird von einer besonderen Auswirkung auf das Schutzgut Mensch gesprochen, da bereits 1994 das Bundesamt für Strahlenschutz empfohlen habe, keine Kindergärten, Schulen oder Wohnanlagen unter Hochspannungsleitungen zu bauen. Auch das Europäische Parlament habe, so die Studie, in Bezug auf den Elektrosmog einen Vorschlag für eine Absenkung der Grenzwerte unterbreitet, dem die bestehende Trasse bei weitem nicht mehr genügen würde. Auch eine betriebsbedingte Geräuschbelastung in Form eines Surrens könne bei voller Auslastung der Leitungen sogar die für Nachtstunden geltenden Grenzwerte übersteigen.

Ein besonderes Augenmerk galt möglichen gesundheitlichen Folgen für die Anwohnerinnen und Anwohner. Es wurde dabei weniger auf die noch nicht hinreichend erforschten Auswirkungen der elektromagnetischen Felder, als auf die psychischen Belastungen geachtet. Die „extrem hohen” Masten mit der großen Zahl an Leitungsseilen seien ein Fremdkörper in der betroffenen Umgebung und besäßen eine hohe optische Dominanz. So wird sogar von einer optischen „Bedrohung“ durch die Masten gesprochen. Letztlich sei auch der eher unwahrscheinliche Fall eines Mastbruches nicht völlig auszuschließen. Dieser könne dann sogar tödliche Folgen haben, wenn Menschen durch herabfallende Mastteile oder durch unter Spannung stehende Leitungsseile getroffen würden. Daß die Furcht vor solchen Unfällen durchaus realistisch ist, hat die Studie durch eine Auflistung von Mastbrüchen der letzten Jahre bewiesen. So seien seit 1994 insgesamt 133 Masten „gebrochen”, wobei es sich nicht um örtlich begrenzte Unglücksfälle handle.

Eine Verlegung auf unbewohntes Gebiet würde, so die Studie, psychische Belastungen und gesundheitliche Risiken der Bürger vermindern oder ganz beseitigen. Allerdings lasse die Alternativtrasse sich nicht ohne Belastung der betroffenen Naturgebiete verwirklichen. Diese seien jedoch insgesamt nur gering, da die entsprechenden Vegetationsstrukturen keine oder nur eine geringe Empfindlichkeit gegenüber einer Überspannung aufwiesen. Lediglich kleinflächige Vegetationsbestände, wie z.B. Bäume würden zeitweilig beeinträchtigt, was sich jedoch ohne Probleme durch Neupflanzungen mittelfristig ausgleichen ließe. Es sei natürlich nicht von der Hand zu weisen, daß durch die Masten und deren Grundfläche selbst ein dauerhafter Verlust an gewachsenem Boden entstehe, auch wenn dieser keine geschützten Bereiche betreffe. Auch das Landschaftsbild bliebe von einer Beeinflussung nicht verschont, die charakterfremden Beeinträchtigungen durch die Leitung seien im Stadtbereich aber wesentlich größer. Ein Beispiel hierfür stellten die Wohngebiete Braike und Roßdorf dar, so die Studie.

Es stelle sich heraus, daß eine Verlegung der Hochspannungstrasse wesentliche Vorteile für die betroffen Bürger insbesondere aus Gründen der Vorsorge bringt und nur geringen Einfluß auf die Umwelt hat. Welchen Erfolg die NBI mit diesen neuen Erkenntnissen haben wird ist noch offen. Aber es läßt sich sagen, daß sie ihrem Ziel, die bestehende Trasse aus den Wohngebieten heraus zu verlegen, "wieder einen Schritt näher gekommen sein dürfte". Angestrebt wird nun ein Termin beim Regierungspräsidenten in Stuttgart, bei dem sowohl Vertreter der Neckarwerke, der Bürgermeister als auch die NBI anwesend sind. Hierbei könnten jedoch lediglich planungsrechtliche Grundlagen erörtert werden, so ein Sprecher der NBI. Der Antrag auf eine Verlegung der bestehenden Hochspannungsleitung auf die Alternativtrasse müsse letztlich von den Neckarwerken gestellt werden.
Man hoffe nun auf einen erfolgversprechenden Konsens mit den Neckarwerken und den zuständigen öffentlichen Stellen, um so endlich eine Entlastung der belasteten Anwohner erreichen zu können.

Von der Nürtinger Stadtverwaltung wird zudem mitgeteilt, daß die Neckarwerke die bestehende Trasse der 380/110 kV-Leitung für vertretbar halten.
Die neue Studie sei bewußt vom Oberbürgermeister und vom Bürgermeister entgegengenommen bzw. von der NBI an beide übergeben worden, "da Bachofer als unmittelbar betroffener Anwohner nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz befangen ist und künftig aus dem Verfahren ausscheiden muß, da konkrete Verhandlungen mit den Neckarwerken und den zuständigen Behörden anstehen. Bachofer vertritt jedoch nach wie vor die Auffassung, daß die jetzige Trasse über Wohnbebauung und einer Schule nicht verantwortbar ist."

Das Verfahren liegt künftig in den Händen von Bürgermeister Wolf. Für planerische Aspekte ist der Technische Beigeordnete Wilfried Hajek zuständig.


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