Nürtinger Bürgerinitiative gegen Hochspannungsleitungen über Wohngebieten


Wer wir sind - Satzung

Satzung / Organisationsplan - Stand: 01.12.2004

"Nürtinger Bürgerinitiative gegen Hochspannungsleitungen über Wohngebieten"

1. Die
"Nürtinger Bürgerinitiative gegen Hochspannungsleitungen über Wohngebieten" (NBI)

Geschäftsstellen:
Ingrid Lehmann, Breitensteinweg 8 - 72622 Nürtingen - Tel. 07022 - 46 288
Dr. Ludwig Gekle, Rilkeweg 12 - 72622 Nürtingen - Tel. 07022 – 44 482
Kasse:
Jochen Riesbeck, Im Wasserfall 6 – 72622 Nürtingen – Tel. 07022 – 49 706

verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung.

2. Zweck der Bürgerinitiative ist:

2.1 Verlegung der Trasse der Hochspannungsleitung Wendlingen - Metzingen im Bereich
Nürtingen aus den Wohngebieten.

2.2 Aufdeckung der in diesem Zusammenhang interessierenden Fakten und Information
der Öffentlichkeit und der beteiligten Behörden.

2.3 Weitergehende Initiativen sind möglich, wenn sie im Einzelfall beschlossen werden.

3.0 Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

Abwehr von Gesundheitsgefährdungen und städtebaulich bedingten Störeinflüssen.
Förderung des Natur-und Umweltschutzes.

4.0 Die NBI ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

5.0 Mittel der NBI dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

6.0 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßige Vergütung begünstigt werden.

7.0 Bei Auflösung der NBI oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen
zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden.
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung
des Finanzamtes ausgeführt werden.

8.0 Mitgliedschaft
Mitglied kann werden, wer die Ziele der NBI unterstützt.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der ersten Teilnahme an einer Mitgliederversammlung
oder durch formlosen Beitritt. Sie endet jederzeit, durch formlose schriftliche oder
mündliche Austrittserklärung aus der NBI.

9.0 Organe

9.1 Mitgliederversammlung (MV)
Entscheidungsgremium ist die MV. Sie wird erstmals vom Gründungsausschuß,
danach vom Organisationsausschuß (OA) einberufen.

Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden getroffen.
Die MV kann Beschlüsse des OA für die Zukunft ändern.

Die MV beruft eine(n) Kassenprüfer(in).

9.2 Organisationsausschuß (OA) (Änderung Ziffer 5-8 auf der MV am 17.07.1996)

Dem OA obliegt die Geschäfts- und Kassenführung. Seine Mitglieder werden von
der Mitgliederversammlung und durch Kooptieren (= zuwählen) vom OA berufen.
Die Anzahl der Mitglieder des OA, die von der MV berufen sind, müssen die
Anzahl der kooptierten Mitglieder übertreffen.

Der OA wird auf 2 Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt.
Wiederwahl ist möglich.
Wählbar sind nur ordentliche Mitglieder der NBI.
Die Mitglieder des OA werden in 2 Gruppen im Wechsel gewählt.

Der OA ist nur beschlussfähig, wenn seine Versammlung mindestens der Mehrheit
seiner Mitglieder bekannt war. Der OA wählt aus seiner Mitte die Sprecher(innen),
Zeichnungsberechtigten und beschließt die Einrichtung einer Geschäftsstelle(n).
Die unter Punkt 1 genannten Personen sind für die Kasse / Kontoführung alleine zeichnungsberechtigt.

Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden getroffen.

10.0 Finanzen

Die Arbeit der Bürgerinitiative ist ehrenamtlich. Sie finanziert sich durch Spenden.
Sachkosten werden im Rahmen der Spendenmittel gegen Nachweis ersetzt.

Sollten nach einer eventuellen Auflösung der Bürgerinitiative, zum Beispiel nach
Erreichung der gesetzten Ziele, übrige Geldmittel zur Verfügung stehen, werden diese
einem gemeinnützigen Zweck - gemäß Ziffer 7.0 - zugeführt, den die MV bestimmt.

Zustimmung der Hauptversammlung vom 01.12.2004 im Bürgertreff / Rathaus
in Nürtingen.


©Copyright NBI Nürtingen • Design: Ing.-Büro Richey • Aktualisiert 28.01.2005