
Die Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV) empfiehlt
an Bildschirmarbeitsplätzen Strahlungswerte für elektromagnetische
Strahlung von maximal
0,25 µTesla = 250 nTesla.
Für Hochspannungsleitungen gelten gemäß
dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(26. BImSchV) zurzeit folgende gesetzlich festgelegte maximale Strahlungswerte
für elektromagnetische Strahlung für Hochspannungen mit einer Frequenz
von 50 Hz:
100 µTesla (Mikrotesla) = 100.000 nTesla (Nanotesla).
Dieser Wert ist 400-fach größer als der maximale Wert für die Belastung vor Bildschirmarbeitsplätzen.
Der Fairness halber muss gesagt werden, dass solche Werte in der Regel unter
oder in unmittelbarer Nähe von Hochspannungsleitungen (zum Glück)
nicht erreicht werden.
Unter bzw. in unmittelbarer Nähe der Hochspannungsleitung in Nürtingen
werden Werte zwischen 250 und 1000 µTesla gemessen. Damit übersteigen
diese Werte die in der Bildschirmarbeitsplatzverordnung festgelegten Empfehlungen
deutlich.
Mit der Bildschirmarbeitsplatzverordnung will man die vor Bildschirmen arbeitenden Menschen vor zu hoher Strahlenbelastung schützen. Am Arbeitsplatz hält man sich 7 bis 8 Stunden pro Tag auf.
Und die Hausfrauen, Kinder und sonstigen Menschen, die unter den Hochspannungsleitungen wohnen und leben müssen? Die halten sich dort in der Regel 10 bis über 20 Stunden pro Tag auf!
Übrigens: Baubiologen empfehlen in Schlafbereichen
Werte von <20 nTesla;
Werte zwischen 20 und 100 nTesla werden als "schwache Anomalie"
und
Werte zwischen 100 bis 500 nTesla als "starke Anomalie" eingestuft.
Werte über 500 nTesla gelten als "extreme Anomalie"!
Weitere Daten und Informationen finden sie unter Links und auch bei BAUBIOLOGIE MAES - http://www.maes.de/
Und für "Wohnen, Leben und Schlafen unter Hochspannungsleitungen" gelten gesetzlich immer noch 100.000 nTesla! Das ist ein Skandal, EU weit!
Hier sind die Politiker gefordert, auch etwas für den Schutz dieser Menschen zu tun!
Auch diese Frage muss erlaubt sein: "Wer schützt uns vor untätigen und/oder unfähigen Politikern?